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Essen

Kostenloses Mittagessen für Schulkinder

Viele Kinder nehmen aus Kostengründen nicht am Mittagessen teil. Das ist für die gesundheitliche Entwicklung der Kinder verheerend, die körperliche und geistige Entwicklung leidet. Auch für das soziale Verhalten ist die Teilnahme an gemeinsamen Mittagessen wichtig. Insofern sind soziale Regelungen beim Zugang zum Mittagessen eine Maßnahme für die Gesundheitsvorsorge und gegen Ausgrenzung.

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hier: Einführung kostenloser Mittagessen

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Reiniger,

die Fraktion DIE LINKE/DKP/AUF stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag:

 

 

1.     Der Rat der Stadt Essen beschließt die Einrichtung eines städtischen Fonds ?Kein Kind ohne Mahlzeit?. Dieser Fond hat sicherzustellen, dass kein Kind in Essener Kindergartenstätten aus wirtschaftlichen oder finanziellen Gründen von der Teilnahme am Mittagessen ausgeschlossen wird. Die dafür zuständigen Haushaltsmittel sind als unabweisbar im Sinne des § 82 Gemeindeordnung bereit zu stellen. Die Vorkonzeption ist dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat im Juni 2008 vorzulegen.

Um einen unbürokratischen Zugang zum Fond zu erreichen, bekommen pauschal alle Kinder, deren Eltern keine Beiträge für die Kindertageseinrichtungen bezahlen, ein kostenloses Mittagessen.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, wie viele Schülerinnen und Schüler an den Ganztagesschulen trotz des Fonds der NRW-Landesregierung ?Kein Kind ohne Mahlzeit? nicht am Mittagessen teilnehmen.

 

 

Begründung:

 

Viele Kinder nehmen aus Kostengründen nicht am Mittagessen teil. Das ist für die gesundheitliche Entwicklung der Kinder verheerend, die körperliche und geistige Entwicklung leidet. Auch für das soziale Verhalten ist die Teilnahme an gemeinsamen Mittagessen wichtig. Insofern sind soziale Regelungen beim Zugang zum Mittagessen eine Maßnahme für die Gesundheitsvorsorge und gegen Ausgrenzung.

Die Tabelle für die Elternbeiträge an den Kindertageseinrichtungen sieht vor, dass Bezieher von Sozialleistungen und Geringverdiener, deren Einkommen unter 13.000 Euro liegt, keine Elternbeiträge bezahlen brauchen. Um bürokratische und entwürdigende Prüfverfahren zur Feststellung der Zugangsberechtigung zum Fond zu vermeiden, sollen Kinder aus dieser Personengruppe pauschal ein kostenloses Mittagessen bekommen.

Desweiteren ist eine Teilnahme am Mittagessen auch aller Kinder und Jugendlichen an den Ganztagesschulen sicherzustellen. Deshalb soll die Verwaltung in einem ersten Schritt überprüfen, wie viele Schülerinnen und Schüler an den Ganztagsschulen nicht am Mittagessen teilnehmen. Sollte sich herausstellen, dass Eltern finanziell nicht in der Lage sind, auch nur den ermäßigten Elternbeitrag von 1 Euro pro Mittagessen zu bezahlen, sollte in einem zweiten Schritt der städtische Fond auch auf diese Personengruppe erweitert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Gabriele Giesecke         Markus Renner              Patrik Köbele                Dietrich Keil