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DIE LINKE. Fraktion Gladbeck, Olaf Jung

DIE LINKE. Fraktion Gladbeck: Einführung einer Obergrenze für die Grundsteuer B

DIE LINKE. Fraktion Gladbeck: Antrag vom 23. November 2016

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Gladbeck beschließt die Grundsteuer B bei 750 Hebepunkten zu deckeln.

Begründung:

Grundsteuer-B-pflichtig ist das Eigentum an bebauten und bebaubaren Grundstücken (inkl. Gebäuden und Wohnungen), die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer B eine bedeutende Einnahmequelle. Aus dem Blickwinkel der steuerpflichtigen Bürger heraus handelt es sich demgegenüber um eine finanzielle Belastung. Faktisch zahlen nicht nur Eigentümer die Grundsteuer B. Über die Einrechnung in die Mietpreise sind die Mieter von der Grundsteuer B gleichermaßen betroffen. Die Grenze des Zumutbaren für die Gladbecker Bürger ist mit der letzten Erhöhung auf 690 Hebepunkte schon längst erreicht. Um eine weitere explosionsartige Erhöhung der Grundsteuer B zu vermeiden sollte eine Obergrenze eingeführt werden.

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