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Verweigerung der Leistungen für EU-Bürger/innen nach SGB II, XII
Anfrage, Bonn
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen
29.05.2013
Fragestellung
- Wie vielen (EU-)Bürger/innen wurde nach dem erklärten Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen bzw. nach der entsprechenden Geschäftsanweisung der BfA der Bezug von SGBLeistungen in Bonn gestrichen (oder Gemeinschaften gekürzt)?
- Wie viele Anträge auf entsprechende Leistungen wurden von EU-Bürgern in Bonn seit Januar 2012 gestellt, die abschlägig beschieden wurden?
- Wovon leben diese EU-Bürger/innen nach Kenntnis der Verwaltung bzw. des Jobcenters?
- Wie viele eigentlich Anspruchsberechtigte leben nach Kenntnis der Verwaltung in Bonn, die durch den erklärten Vorbehalt derzeit keine Leistungen bekommen können?
- Wie viele Anträge auf Leistungen von EU-Bürger/innen wurden 2012 abgelehnt, da sie sich tatsächlich oder angeblich nur zum ,,Zweck der Arbeitssuche" hier aufhielten? Wie viele waren es im Vergleich dazu im Vorjahr 2011?
- Wurde gegen ablehnende Bescheide, die sich auf den Vorbehalt zum EFA stützen, Widerspruch erhoben und sind Klagen von EU-Bürger/innen gegen Verwaltung/Jobcenter Bonn anhängig oder wurden bereits entschieden?
a) Wenn ja, wie viele und liegen bereits Urteile vor?
b) Sofern bereits im Sinne der Klägerin/des Klägers positive Urteile vorliegen: Geht die Verwaltung/das Jobcenter Bonn hiergegen auf gerichtlichem Wege vor? - Wie bewertet die Verwaltung die derzeitige Rechtslage zum Anspruch auf SGB-Leistungen für EU-Bürger und welche Auslegung wird der zukünftigen Bewilligungspraxis von Verwaltung und Jobcenter zugrundegelegt?
Begründung
Am 19.12.2011 hat die Bundesregierung einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorge-abkommen (EFA) formuliert, der Leistungen nach SGB II und XII für EU-Bürger/innen verhindern soll. Am 23. Februar 2012 wurden die Jobcenter per Geschäftsanweisung von der Bundesagentur für Arbeit aufgefordert, zukünftig keine Hartz-IV-Leistungen an EU-Bürger/innen mehr auszuzahlen. Gegen diese Verweigerung von Leistungen bestehen erhebliche europarechtliche und grundrechtliche Bedenken, von der moralischen Bewertung dieser politisch gewollten Diskriminierung von Nicht-Deutschen einmal abgesehen. Die Anfrage möchte klären, wie viele Menschen von dieser Praxis betroffen sind und wie zukünftig in Bonn auf Basis divergierender Gerichtsurteile verfahren wird.
