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Bonn

Verweigerung der Leistungen für EU-Bürger/innen nach SGB II, XII

Anfrage, Bonn

Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen
29.05.2013

Fragestellung

  1. Wie vielen (EU-)Bürger/innen wurde nach dem erklärten Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen bzw. nach der entsprechenden Geschäftsanweisung der BfA der Bezug von SGBLeistungen in Bonn gestrichen (oder Gemeinschaften gekürzt)?
  2. Wie viele Anträge auf entsprechende Leistungen wurden von EU-Bürgern in Bonn seit Januar 2012 gestellt, die abschlägig beschieden wurden?
  3. Wovon leben diese EU-Bürger/innen nach Kenntnis der Verwaltung bzw. des Jobcenters?
  4. Wie viele eigentlich Anspruchsberechtigte leben nach Kenntnis der Verwaltung in Bonn, die durch den erklärten Vorbehalt derzeit keine Leistungen bekommen können?
  5. Wie viele Anträge auf Leistungen von EU-Bürger/innen wurden 2012 abgelehnt, da sie sich tatsächlich oder angeblich nur zum ,,Zweck der Arbeitssuche" hier aufhielten? Wie viele waren es im Vergleich dazu im Vorjahr 2011?
  6. Wurde gegen ablehnende Bescheide, die sich auf den Vorbehalt zum EFA stützen, Widerspruch erhoben und sind Klagen von EU-Bürger/innen gegen Verwaltung/Jobcenter Bonn anhängig oder wurden bereits entschieden?
    a) Wenn ja, wie viele und liegen bereits Urteile vor?
    b) Sofern bereits im Sinne der Klägerin/des Klägers positive Urteile vorliegen: Geht die Verwaltung/das Jobcenter Bonn hiergegen auf gerichtlichem Wege vor?
  7. Wie bewertet die Verwaltung die derzeitige Rechtslage zum Anspruch auf SGB-Leistungen für EU-Bürger und welche Auslegung wird der zukünftigen Bewilligungspraxis von Verwaltung und Jobcenter zugrundegelegt?


Begründung

Am 19.12.2011 hat die Bundesregierung einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorge-abkommen (EFA) formuliert, der Leistungen nach SGB II und XII für EU-Bürger/innen verhindern soll. Am 23. Februar 2012 wurden die Jobcenter per Geschäftsanweisung von der Bundesagentur für Arbeit aufgefordert, zukünftig keine Hartz-IV-Leistungen an EU-Bürger/innen mehr auszuzahlen. Gegen diese Verweigerung von Leistungen bestehen erhebliche europarechtliche und grundrechtliche Bedenken, von der moralischen Bewertung dieser politisch gewollten Diskriminierung von Nicht-Deutschen einmal abgesehen. Die Anfrage möchte klären, wie viele Menschen von dieser Praxis betroffen sind und wie zukünftig in Bonn auf Basis divergierender Gerichtsurteile verfahren wird.