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Rechtsanspruch auf einen U3-Platz
Anfrage, Bonn
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
23.04.2013
Fragestellung
- Wie plant die Verwaltung, dem Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zu bedienen?
- Wie viele U3-Plätze wurden (allein) durch eine Verdichtung der bestehenden Betreuungseinrichtungen geschaffen?
- Wie viele Betreuungsplätze für über Dreijährige gehen durch eine Verlagerung der bisherigen Angebote zu Gunsten der U3-Plätze verloren?
- Wie viele Anmeldungen stehen welchem Angebot an Plätzen im laufenden Kita-Jahr stadtweit gegenüber und wie viele Anmeldungen aus Wartelisten konnten entsprechend nicht berücksichtigt werden:
a. für Kinder unter drei Jahren?
b. für Kinder über drei Jahren? - Nach welchen allgemeinen Aufnahmekriterien erfolgt die Auswahl bei öffentlichen und frei getragenen Tageseinrichtungen und bei Tagesmüttern?
- Kann die Stadt sicherstellen, dass sich auch freie Träger und Elterninitiativen an die allgemeinen Aufnahmekriterien halten?
- Wie werden die Aufnahmekriterien gegenüber den Eltern kommuniziert?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Einrichtung von 24h-Kitas zu fördern, die das besondere Bedürfnis von Eltern bedienen, die in Schichtarbeit oder zu den Abendstunden beruflich tätig sind?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Gründung von Familiengenossenschaften1 als alternatives Trägermodell zu fördern, um flankierende, flexiblere Betreuungsangebote zu schaffen?
- Wie viele Betreuungsplätze werden durch bauliche Erweiterungen oder Neubau von Kindertageseinrichtungen
a. bis zum 1. August 2013, und wie viele
b. bis zum 1. August 2014 geschaffen?
Begründung
Zum 1. August tritt der Rechtsanspruch für unter Dreijährige auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege in Kraft. Die Abfrage des derzeitigen Anmeldeüberhangs dient dem Zweck, den Bedarf für eine kurzfristige Kapazitätserweiterung abzuschätzen. Die
Beantwortung der Anfrage zu den Anmeldungen im KIGAN-System
Drs. 1212966, ist bezüglich der o.g. Fragestellung nicht zufriedenstellend.
Zudem wird gefragt, welche Gründe es dafür geben könnte, dass das Anmeldeverfahren und die Aufnahmeentscheidung bei Eltern teilweise als willkürlich und intransparent wahrgenommen wird (vgl. Bürgerantrag
Drs. 1213009ED2) und ob nicht nach dem Beispiel anderer Städte2 die stadteigenen allgemeinen Aufnahmekriterien transparent dargestellt werden könnten.
1 Vgl. das Beispiel der Familiengenossenschaft Rhein-Neckar:
http://www.familiengenossenschaft.eu/
2 Vgl. Information der Stadt Hannover,
Link; bzw. der Stadt Frankfurt,
Link
