Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Detailansicht


Bochum

EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe Wasser

Anfrage, Bochum

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.03.2013

Die EU-Kommission will eine neue Richtlinie zur Konzessionsvergabe von Gütern der öffentlichen Daseinsvorsorge, darunter der Wasserversorgung auf den Weg bringen. Diese Richtlinie erzwingt nicht automatisch die Privatisierung der Wasserversorgung. Sie sieht vor, dass jede Ebene der öffentlichen Hand zunächst selbst entscheidet, ob sie Konzessionen vergibt oder öffentliche Güter und Dienstleistungen selbst bereitstellt. Allerdings gibt es widersprüchliche Informationen. Meldungen zufolge müssten Kommunen bei Umsetzung dieser Richtlinie zukünftig bei der Vergabe von Konzessionen für die städtische Wasserversorgung ab einer Umsatzhöhe von 8 Millionen Euro diese europaweit ausschreiben, wenn die Dienstleistung nicht zu 80 % für die Kommune erbracht wird und der Versorgungsbetrieb nicht im kommunalen Haushalt konsolidiert wird. Anderen Meldungen zufolge soll EU-Binnenmarkt-Kommissar Barnier vorhaben, die Wasserversorgung ganz aus dieser Richtlinie wieder herauszunehmen.

Vor diesem Hintergrund fragt die Linksfraktion:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der o.g. Richtlinie?
  2. Welche Folgen hätte die geplante Richtlinie auf die Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, insbesondere der Wasserversorgung, in Bochum?
  3. Ist eine Vergabe von Konzessionen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge geplant oder in Arbeit?
  4. Gibt es für bereits vergebene Konzessionen Pläne zur Verlängerung bzw. Änderungen, und wenn ja, welche?
  5. Wären die Stadtwerke und/oder Gelsenwasser von dieser Richtlinie betroffen. Wenn ja, inwiefern? Müsste z.B. bei den Stadtwerken die Wasserversorgung ausgegliedert werden?

Für die Fraktion
Uwe Vorberg