Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Detailansicht


Ruppichteroth

Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungerichts bezüglich der Leistungen für Asylbewerber auf den Haushaltsbeschluss der Gemeinde Ruppichteroth

Anfrage, Ruppichteroth

Anfrage 07.08.2012

Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 18.07.2012, dass die bis dahin den Asylbewerbern zugestandenen Leistungen verfassungswidrig waren. Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat in seinem aktuellen Haushaltbeschluss, gegen den Antrag von DIE LINKE vom 11.05.2011, einen niedrigeren Haushaltsansatz für diese Leistungen festgelegt. Dieser Beschluss dürfte damit ebenfalls verfassungswidrig sein.

  1. Welche Auswirkungen hat das Urteil für die Gemeinde Ruppichteroth?
  2. Ist von Seiten der Verwaltung, die Möglichkeit leistungssenkende Sanktionen zu verhängen, in Anspruch genommen worden?
  3. Falls ja, in wievielen Fällen, und in welcher Höhe.
  4. Werden die gekürtzen Beträge nun nachgezahlt?
  5. Kann davon ausgegangen werden das die seinerzeit beschlossene Praxis, aufgrund des Urteils, nun nicht mehr angewendet wird?

Mit vielem Dank und freundlichen Grüßen
Frank Kemper
Gemeindevertreter Ruppichteroth, DIE LINKE OV Berggemeinden(Much-Ruppichteroth)