Ruhegehalt für den neuen OB ab 2025?
In der kommenden Ratssitzung werden die Stadtverordneten über „Anerkennung von förderlichen Zeiten gem. § 81 Abs. 8 LBeamtVG NRW auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit von Herrn Oberbürgermeister Professor Dr. Schneidewind“ abstimmen.
„Was hier in schönstem Beamtendeutsch daherkommt, bedeutet, dass der neue Oberbürgermeister bereits nach dieser Wahlperiode in Rente gehen kann“, erläutert Gerd-Peter Zielezinski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, „denn es wird ihm unter anderem sein Studium anerkannt. So erreicht er die vom Beamtenrecht geforderte Zeit von acht Jahren.“
Diese rechtliche Regelung ist aber nicht nachvollziehbar. „Das ist normalen Arbeitnehmer*innen kaum vermittelbar. Sie erreichen ihren Rentenanspruch erst mit 67 Jahren und werden für die günstige Regelung, die man als Wahlbeamt*in erfährt, wenig Verständnis zeigen“, ergänzt Zielezinski.
Allerdings begrüßt DIE LINKE im Rat, dass in öffentlicher Sitzung über die Angelegenheit beraten wird. In der vergangenen Ratsperiode wurden die Anrechnungszeiten für den damaligen Oberbürgermeister in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Dies hatte DIE LINKE stark kritisiert.
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