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Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Wesel

Hinweise zur Übernahme von Rettungsdienstkosten durch die Krankenkassen

Sehr geehrter Herr Dr. Müller,
zur oben genannten Sitzung stellen wir folgenden Antrag.
Die Verwaltung wird beauftragt auf den Internetseiten des Kreises Wesel an geeigneter Stelle auf die Regelungen zur Kostenübernahme der Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes im Kreis Wesel durch die Krankenkassen hinzuweisen.
Begründung:
Auf den Internetseiten des Kreises Wesel ist die „Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes im Kreis Wesel“ veröffentlicht. In der Satzung heißt es: „Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes und die Benutzung der Krankenkraftwagen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des anliegenden Gebührentarifs, der Bestandteil der Satzung ist, erhoben.“
In der Gebührensatzung selbst ist kein Hinweis darauf enthalten, dass für medizinisch notwendige Einsätze die Gebühren von den Krankenkassen übernommen werden. Es gibt daher Sinn, in einem Begleittext zur Gebührensatzung auf diese Regelung hinzuweisen, damit bei Bürger*innen nicht der Eindruck entsteht, selbst für notwenige Einsätze des Rettungsdienstes oder der Krankenkraftwagen aufkommen zu müssen.


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