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Fraktion DIE LINKE. LISTE im Rat der Stadt Oberhausen

Antrag: Schulausschuss

Beratungsgegenstand
Antrag der Fraktion DIE LINKE. LISTE gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seiner Ausschüsse und Gremien

Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss möge folgendes beschließen:

  1. Bei der Zahl der zu bildenden Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2023/2024 sowie für die folgenden Schuljahre wird die kommunale Klassenrichtzahl nach § 6a Absatz 2 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG zugrunde gelegt.
  2. Bei der Verteilung der Klassen auf die einzelnen Grundschulen wird der Schulsozialindex berücksichtigt, indem an Schulen mit hoher Belastung kleinere Klassen gebildet werden.
  3. Sollte sich dadurch die Notwendigkeit baulicher Veränderungen ergeben, so werden Baumaßnahmen ebenfalls aufgrund des Sozialindex priorisiert.
  4. In Absprache mit der unteren Schulaufsicht sollen Lehrerstellen, Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte für die Schuleingangsphase, Stellen für multiprofessionelle Teams sowie Stellen für die Schulsozialarbeit unter Berücksichtigung des Sozialindex zugewiesen werden.
  5. Die Schulverwaltung wird gebeten jährlich den Schulausschuss darüber zu informieren, welche personellen und sachlichen Ressourcen den Schulen unter Berücksichtigung des Sozialindex zugewiesen wurden.

Begründung
Die Coronapandemie mit Wechselunterricht, Schulschließungen und Distanzlernen hat allen Aufholpaketen zum Trotz die Schere der Bildungsungleichheit noch weiter aufgehen lassen. Die schulischen Nachteile von Schüler:innen aus einkommensarmen, sozioökonomisch benachteiligten und nichtakademischen Elternhäusern haben sich nach aktuellen Bildungsstudien vergrößert. Schon vor Corona waren die Schulen je nach räumlicher Lage und Schülerschaft mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert. Mit steigenden Schüler:innenzahlen und wachsendem Mangel an Lehrkräften verschärft sich die Situation weiter. Mit dem Oberhausener Schulsozialindex steht ein Instrument zu Verfügung, das dazu genutzt werden kann Ressourcen gezielt so zu verteilen, dass Schulen mit besonderen Herausforderungen personell, räumlich und sachlich gezielt unterstützt werden können. Aus diesem Grund sollte der Sozialindex bereits bei der Klassenbildung berücksichtigt werden. Das Recht dazu steht der Kommune zu. im letzten Schulentwicklungsplan hat Dr. Ernst Rösner dazu einen konkreten Vorschlag gemacht, der hierfür als Grundlage dienen könnte. Allerdings beruhte dieser Vorschlag noch auf den alten Standorttypen der Schulen in NRW. Inzwischen liegen wesentlich fundiertere Daten mit dem Oberhausener Schulsozialindex sowie mit dem neuen landesweiten schulscharfen Sozialindex vor.

Wir verweisen hier auf die vom Land NRW festgelegte Regelung zur Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl:

Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) § 6a, Absatz 2

Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ergibt sich keine ganze Zahl, ist die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen wie folgt zu runden:

  1. Ist der Rechenwert kleiner als 15, wird auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet;
  2. ist der Rechenwert größer als 15 und kleiner als 30, wird ein Zahlenbruchteil unter 0,5 auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet und ein Zahlenbruchteil ab 0,5 auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet;
  3. ist der Rechenwert größer als 30, wird auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet. Ergebnisse größer oder gleich 60 werden um eins vermindert. Die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen oder baulichen Gründen unterschritten werden. Der Schulträger berechnet die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres. Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.

Kontakt

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