Antrag: Schülervertreter:innen als beratende Mitglieder im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Antrag zur 22. Ratssitzung am 30.03.2023
Der Rat möge beschließen:
Die Zusammensetzung des Ausschusses für Schule und Bildung und des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie wird dahingehend geändert, dass zukünftig jeweils eine Vertreter:in der Bezirksschüler:innenvertretung als sachkundige Einwohner:in ohne Stimmrecht, beratendes Pflichtmitglied des jeweiligen Ausschusses ist.
Begründung:
Die kontinuierliche Beteiligung gewählter Schülervertreter:innen als beratende Mitglieder im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Es geht um die Einbeziehung ihrer Perspektiven bei städtischen Themen, von denen sie unmittelbar betroffen sind. Statt einer Politik über ihre Köpfe hinweg, werden sie auf diese Weise auch nach der Kommunalwahl, bei der bekanntlich Jugendliche ab 16 Jahren das aktive Wahlrecht haben, kommunalpolitisch an der Arbeit in den Ausschüssen beteiligt.
Außerdem stellt die Einbeziehung der Schülervertreter:innen in die Beratungen der beiden Ausschüsse eine Stärkung ihrer Rolle dar, die das demokratische Bewusstsein unter Schüler:innen stärken soll. Die Partizipation an der Ausschussarbeit als beratende Mitglieder ist eine Schule der Demokratie, die auch einen Beitrag dazu leisten kann, dass die Schülervertreter:innen weiter in ihrer Rolle als gesellschaftliche Verantwortungsträger:innen reifen können.
Die Bezirksschüler:innenvertretung ist als Untergliederung der Landesschüler:innenvertretung NRW demokratisch legitimiert und überparteilich.
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