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Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Aachen

Versickerungsfähiges Pflaster

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wird bei der Bemessung von Gebühren für Niederschlagswasser nach der Sickerfähigkeit von befestigten Freiflächen differenziert?
  2. Können durch die Bekanntmachung von Gebührenersparnissen durch Vermeidung von Oberflächenversiegelung Bauherrn dazu motiviert werden, Freiflächen sickerfähiger zu befestigen?
  3. Ab welcher Versiegelungsfläche / Versiegelungsgrad ist eine Vorklärung vor dem Einleiten des Oberflächenwassers vorgeschrieben?
  4. Kann durch (Bau)- Maßnahmen auf einem Baugrundstück Oberflächenwasser ganz versickert werden und damit das Entstehen von Gebühren bzw. das Einleiten von Abwasser ganz entfallen?
  5. Welche Standards wendet die Stadt bei der Befestigung von eigenen Freiflächen an?

Begründung

Starkregenfälle nehmen im Rahmen des Klimawandels immer weiter zu. Im Laufe des letzten Jahres fanden insbesondere im Stadtinneren mehrfach Überschwemmungen statt, die zu hohen Sachschäden geführt haben. Wie aus dem Klimabericht hervorgeht, werden die Folgen des Klimawandels in Zukunft häufiger und stärker zu spüren sein. Entsprechend müssen Planungsverfahren dahingehend optimiert werden, dass auf bessere Versickerungsfähigkeit befestigter Freiflächen hingewirkt wird.


Kontakt

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