Massive Einschränkungen der Busverbindungen im Kreis Wesel durch die NIAG
Sehr geehrter Herr Dr. Müller,
zur oben genannten Sitzung stellen wir folgende Anfrage und bitten um mündliche und schriftliche Beantwortung.
Seit dem 23. April 2020 gilt ein massiv eingeschränkter „Sonderfahrplan“ der NIAG, zahlreiche Fahrten entfallen ersatzlos. Die NIAG erklärt, dass die entsprechenden Einschränkungen mit dem Aufgabenträger, also dem Kreis Wesel, abgestimmt seien. Allerdings gab es weder eine Information noch eine Beteiligung der politischen Gremien an den getroffenen Entscheidungen.
Der Fahrgastverband PRO BAHN weist darauf hin, dass „auf fast allen Linien mehr oder weniger große Bedienungslücken gerissen werden. Ein merkbarer Fahrplan, z. B. durchgängiger Stundentakt oder 30-Minuten-Takt, ist praktisch nirgendwo mehr erkennbar.“
In diesem Zusammenhang fragen wir an:
1. Ab wann gilt der Standardfahrplan der NIAG wieder?
2. Warum wurde kein merkbarer, durchgängiger Takt für den Linienverkehr eingerichtet?
3. Welche Preisermäßigungen und/oder andere Kulanzregelungen sind für Inhaber*innen von Zeitfahrkarten angesichts des deutlich eingeschränkten Angebots vorgesehen?
4. Warum wurden die politischen Gremien in die Entscheidungsprozesse nicht eingebunden und noch nicht einmal nachträglich informiert?
5. Wie beurteilt die Verwaltung die Ausfälle und Einschränkungen angesichts der Absicht, mehr Menschen zum Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr zu bewegen?
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