Ausschlusskriterien bei der Vergabe von KfZ-Kennzeichen
Sehr geehrter Herr Landrat Brohl,
aus guten Gründen sind gewisse Autokennzeichen nicht zuzulassen, im Kreis Wesel betrifft dies unter anderem die Kombination „MO-RD“. Bundesweit sind die Kombinationen SA, SS, HJ und KZ verboten.
An unsere Fraktion ist herangetragen worden, dass ein im Kreis Wesel aktiver Neonazi ein Auto mit dem Kennzeichen „MO-AH 1933“ benutze bzw. vor kurzem benutzt haben soll. Verifizieren können wir dies nicht, zumal es sich auch um ein nicht zugelassenes Nummernschild handeln könnte.
Seit Jahren nutzen Neonazis verdeckte Zahlen- und Buchstaben-Codes für ihre Propaganda, gerade auch durch KfZ-Kennzeichen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir an:
- Wie versucht die Verwaltung zu gewährleisten, dass durch die Zulassungsstelle keine Kennzeichen vergeben werden, die neonazistischer Propaganda Vorschub leisten könnten?
- Gibt es Kennzeichenkombinationen, die automatisch, also durch die verwendete Software, gesperrt sind und wenn ja, welche?
- Gibt es ein zugelassenes Kennzeichen „MO-AH 1933“?
Kontakt
kommunalpolitisches forum nrw e.V.
Geschäftsstelle:
Graf-Adolf-Str. 41
40210 Düsseldorf
Telefon: 0203 - 31 777 38-0
E-Mail: buero@kopofo-nrw.de
Sprechzeiten in der Regel:
Montag bis Freitag
09:30 bis 16:30 Uhr
Mehr Informationen unter diesem Link.
