Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Fraktion DIE LINKE. im Kreistag Wesel

Ausschlusskriterien bei der Vergabe von KfZ-Kennzeichen

Sehr geehrter Herr Landrat Brohl,

aus guten Gründen sind gewisse Autokennzeichen nicht zuzulassen, im Kreis Wesel betrifft dies unter anderem die Kombination „MO-RD“. Bundesweit sind die Kombinationen SA, SS, HJ und KZ verboten.

An unsere Fraktion ist herangetragen worden, dass ein im Kreis Wesel aktiver Neonazi ein Auto mit dem Kennzeichen „MO-AH 1933“ benutze bzw. vor kurzem benutzt haben soll. Verifizieren können wir dies nicht, zumal es sich auch um ein nicht zugelassenes Nummernschild handeln könnte.
Seit Jahren nutzen Neonazis verdeckte Zahlen- und Buchstaben-Codes für ihre Propaganda, gerade auch durch KfZ-Kennzeichen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie versucht die Verwaltung zu gewährleisten, dass durch die Zulassungsstelle keine Kennzeichen vergeben werden, die neonazistischer Propaganda Vorschub leisten könnten?
  2. Gibt es Kennzeichenkombinationen, die automatisch, also durch die verwendete Software, gesperrt sind und wenn ja, welche?
  3. Gibt es ein zugelassenes Kennzeichen „MO-AH 1933“?

Kontakt

kommunalpolitisches forum nrw e.V.
Geschäftsstelle:
Graf-Adolf-Str. 41
40210 Düsseldorf

Telefon: 0203 - 31 777 38-0
E-Mail: buero@kopofo-nrw.de

Sprechzeiten in der Regel:
Montag bis Freitag
09:30 bis 16:30 Uhr

Mehr Informationen unter diesem Link.